Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 44 ff. SGB V)

Wie hoch ist mein Krankengeld?

Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag gezahlt und ist abhängig von Ihrem Einkommen. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes. Ferner ist das Krankengeld gesetzlich auf einen Höchstbetrag begrenzt, der jedes Jahr angepasst wird (109,38 € kalendertäglich im Jahr 2020).  

Die individuelle Berechnung kann kompliziert sein, insbesondere bei schwankendem Einkommen oder bei verschiedenen Sonderzahlungen. 

Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, im Internet eine entsprechende Probe-Berechnung vorzunehmen. 

Wichtig ist zu beachten, dass auch von dem errechneten Krankengeld noch Sozialversicherungsabgaben (mit Ausnahme etwaiger Beiträge zur Krankenkasse) abzuziehen sind und nur der verbleibende Teil ausgezahlt wird. Für die Zeit, in der Sie Krankengeld erhalten, zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung. 

Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber einem Progressionsvorbehalt. 

Beachten Sie: In vielen Branchen gibt es eine Aufstockung des Krankengeldes, sofern  man mindestens drei Jahre beschäftigt ist (z.B. Öffentlicher Dienst, Versicherungsbranche). Sie sollten daher unbedingt in Ihren Arbeitsvertrag/Tarifvertrag schauen.