Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 44 ff. SGB V)

Wer beurteilt meine Arbeitsunfähigkeit?

Krankengeld können Sie nur dann erhalten, wenn ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Dieser verwendet hinsichtlich der Bescheinigung einen entsprechenden Vordruck. 

Die Krankenkassen sind allerdings berechtigt, durch Einschaltung des Medizinischen Dienstes die Feststellungen der Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. 

Wichtig: Sofern dieser Sie – entgegen der Auffassung des behandelnden Arztes – für nicht mehr arbeitsunfähig hält und Sie „gesundschreibt“ kann Ihr behandelnder Arzt eine Zweitbegutachtung (§§ 62 Abs. 4 BMV-Ä) beantragen. Sie haben das Recht, gegen einen negativen Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einzulegen.