Welche Neuerungen sind im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit geplant?
Aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sollen ab 2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom Arzt direkt an die Krankenkasse digital übermittelt werden (sog. „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU“).
Als nächster Schritt sollen anschließend auch die Arbeitgeber an die elektronische Übermittlung angebunden werden. Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest.