Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 44 ff. SGB V)

Was habe ich zu beachten, wenn mein Arzt mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgehändigt hat? 

Sie sollten sich, sobald Sie krank sind, bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse senden. 

Wichtig: Ab 2021 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt werden, was in zwei Schritten geplant ist. Zunächst sollen ab Januar 2021 die Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab Januar 2022 sollen dann die Krankenkassen den Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch zur Verfügung stellen. Dies gilt aber nur für gesetzlich Versicherte. Die Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. 

Aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll zeitnah auch die Möglichkeit bestehen, dass eine Krankschreibung per Videosprechstunde erfolgen kann. Voraussetzung hierfür soll sein, dass der Patient der Praxis bereits bekannt ist und die Krankheit in einer Videosprechstunde untersucht werden kann. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video soll dabei bei erstmaliger Feststellung einen Zeitraum von sieben Tagen umfassen. Der Beschluss ist derzeit noch nicht gültig; hier ist der aktuelle Fortgang abzuwarten. 

Derzeit gilt: 

Arbeitsrechtlich besteht die Verpflichtung, dass Sie sich immer, wenn Sie krank sind, unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden müssen (auch ohne ärztliche Feststellung!). Dies ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. 

Aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus dem für Sie geltenden Tarifvertrag können sich zudem Einzelheiten dazu ergeben, ab welchem Tag Sie ein ärztliches Attest vorlegen müssen. 

Wenn Sie länger als drei Tage krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein Attest vorlegen. Dieses muss dann spätestens am vierten Tag bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen. 

Wichtig: Den Grund Ihrer Erkrankung oder eine Diagnose müssen Sie nie mitteilen!   

Eine Meldung per Whatsapp oder per SMS an den Chef direkt birgt zahlreiche Gefahren, da die Zulässigkeit davon abhängt, ob diese Kommunikation in Ihrem Betrieb üblich ist, ob diese Meldung Ihren Chef direkt erreicht und ihm zugeht. Da hier vieles noch nicht geklärt ist, halten wir beide Wege derzeit für nicht empfehlenswert.   
  

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, sollten Sie diese direkt an die Krankenkasse weiterleiten. 

Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb einer Woche der Krankenkasse gemeldet, so ruht der Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch bei einer fortgesetzten Erkrankung.  

Da es sich hierbei um eine Obliegenheit der Versicherten handelt, müssen Sie im Zweifel nachweisen, dass die Meldung rechtzeitig zugegangen ist. 

Wichtig: Sofern die Krankenkasse sich auf einen nicht rechtzeitigen Zugang beruft, sollten Sie immer auf eine Klärung der konkreten Umstände im Einzelfall bestehen, da Ihnen nicht alle Risiken aufgebürdet werden dürfen!