Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 44 ff. SGB V)

Was ist zu beachten, wenn ich während des Krankengeldbezuges oder nach Ablauf desselben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle?

Vorsichtshalber sollten Sie sich mindestens drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit melden, da Sie, wenn das Krankengeld erschöpft ist und Ihnen noch keine Rente bewilligt wird, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (§ 145 SGB III). 

Ferner sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung informieren.