Was verbirgt sich hinter den Hilfsmittelrichtlinien?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, Richtlinien zur ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten zu erstellen. Hierzu hat er die sog. „Hilfsmittel-Richtlinien“ beschlossen. Hier finden Sie Details zur Verordnung und den Voraussetzungen.