Hilfsmittel

Ist ausschließlich die Krankenkasse für die Versorgung mit Hilfsmitteln zuständig? 

Hilfsmittel können sowohl Teil der Krankenbehandlung als auch Teil der Pflege oder der medizinischen Rehabilitation sein. Maßgeblich ist, mit welchem Ziel die Versorgung mit einem Hilfsmittel erfolgen soll. Diese Einordnung hat Auswirkungen darauf, welcher Kostenträger zuständig ist. So sind Hilfsmittel grundsätzlich von den sog. Pflegehilfsmitteln abzugrenzen, für die die Pflegekassen nach § 40 SGB XI zuständig sind.

Die Abgrenzung zur Zuständigkeit der Krankenkasse/Pflegekasse ist oft schwierig und auch abhängig davon, ob jemand in den eigenen vier Wänden oder in einem Heim gepflegt wird. Maßgeblich ist auch hier grundsätzlich, zu welchem Zweck das Hilfsmittel eingesetzt wird. 

Es gibt auch Hilfsmittel mit sog. Doppelfunktion. Hierzu gibt es Richtlinien, wer die Kosten zu tragen hat: 
https://www.kbv.de/