Fahrkosten

Werden auch die Fahrkosten bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus übernommen?

Bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus aus zwingenden medizinischen Gründen oder bei einer Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus, die mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgt, werden Fahrkosten übernommen.

Medizinische Gründe hierfür sind z.B. anzuerkennen, wenn das Krankenhaus, in dem Sie zuerst behandelt wurden, nicht über die erforderlichen Geräte verfügt.  

Der Wunsch, in ein anderes Krankenhaus verlegt zu werden, genügt an sich jedoch nicht. Sofern allerdings eine Gefährdung des Genesungserfolges besteht, z.B. aufgrund der Trennung von wichtigen Bezugspersonen, kommt im Einzelfall eine Übernahme der Fahrkosten in Betracht. 

Hier sollten Sie sich an die Krankenkasse wenden und die Gründe des Einzelfalles detailliert darlegen!