Wann übernimmt die Krankenkasse Fahrkosten für Krankenfahrten zu stationären Behandlungen oder stationär ersetzenden Behandlungen?
Die Fahrkosten für Krankenfahrten zu stationären Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen bei
- Krankenfahrten zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus
- Krankenfahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus oder ambulanten Operation (wenn hierdurch eine voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird)
- Rettungsfahrten
Wichtig: Diese Krankenfahrten bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse!
Grundsätzlich gilt aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) , dass nunmehr auch Ärzte und Psychotherapeuten in Krankenhäusern berechtigt sind, Krankenfahrten für die Fahrt aus dem Krankenhaus zu verordnen, sofern diese erforderlich ist (sog. Entlassfahrten).