Ist der Wechsel auf ein Biosimilar unbedenklich?

Seit der Zulassung des ersten Biosimilars im Jahr 2006 wurden die neuen Nachahmer genau beobachtet und umfangreiche Erfahrungen gesammelt. In zahlreichen „Switch-Studien“, also Studien zur Umstellung von einem Originalbiologikum auf ein Biosimilar, haben sich keine Probleme gezeigt. Biosimilars können daher bedenkenlos verordnet werden. Die Umstellung erfolgt immer in Absprache mit Ihrem Arzt und auch danach werden Sie wie bei einer Neueinstellung intensiv überwacht.

Da Biosimilars nicht absolut identisch mit dem Original sind, unterliegen sie aufwändigen Zulassungsverfahren. Neben dem Qualitätsnachweis müssen auch klinische Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit durchgeführt werden. Nur wenn das Biosimilar im direkten Vergleichzum Originalpräparat gleichwertig ist, darf es zugelassen werden. Somit können Sie sich darauf verlassen, dass ein Biosimilar ebenso sicher und wirksam ist wie das Original.