Flexirentengesetz verbessert die Situation für pflegende Rentner
Ausgabe 1/20 - Eine Vielzahl von pflegebedürftigen Menschen wird von ihren Angehörigen in ihrem Zuhause gepflegt. Dabei beziehen die pflegenden Helfer teilweise selbst Rente, z.B. vorgezogene Altersrente oder Regelaltersrente. Aufgrund des sog. Flexirentengesetzes besteht für sie teilweise die Möglichkeit, durch die Pflegetätigkeit die eigenen Rentenansprüche aufzubessern. Für wen dies in Betracht kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
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